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Neues Vorkaufsrecht für Städte soll Mieterschutz verbessern
Guten Tag liebe Leser,
Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will das kommunale Vorkaufsrecht in veränderter Form wiederherstellen und so den Schutz von Mietern stärken. Sie gab am vergangenen Freitag einen ersten Gesetzentwurf zum Vorkaufsrecht in die Abstimmung mit weiteren Ministerien der Bundesregierung. Der Entwurf sieht vor, den Städten und Gemeinden ein umfassendes Vorkaufsrecht in sog. Milieuschutzgebieten zu geben, also in Vierteln, in denen der Wohnungsmarkt als besonders angespannt gilt. Milieuschutz, auch Erhaltungsschutz genannt, kommt überall dort zur Anwendung, wo städtebaulich die besondere Zusammensetzung und Eigenart eines Gebietes erhalten werden soll.
Dieses Vorkaufsrecht kann demnach künftig nur dann abgewendet werden, wenn sich ein Käufer in einer Abwendungsvereinbarung den Zielen der Milieuschutzsatzung ausdrücklich verpflichtet. Diese Vereinbarung soll höchstens 20 Jahren gelten und beinhaltet konkret, dass einem Käufer zum Beispiel die Pflicht auferlegt werden kann, in dieser Zeit keine Luxussanierungen oder Umwandlung in Eigentumswohnungen vorzunehmen.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November hatte die bisherige Praxis vieler Kommunen, Mietshäuser zu kaufen, wenn eine Verdrängung der Bewohner durch private Investoren zu befürchten ist, gekippt. Dieses Vorkaufsrecht können Kommunen seither nur noch ausüben, wenn ein Gebäude weitgehend leer steht oder verfällt, aber nicht mehr, wenn eine Stadt starke Mietsteigerungen erwartet. Investoren konnten den Zugriff der Kommunen bis dahin nur durch eine Abwendungsvereinbarung verhindern.
Damit wurde den Städten ein schlagkräftiges Instrument gegen Spekulanten und die Verdrängung der Bewohner aus beliebten Vierteln entzogen.
Neuer Gesetzentwurf mit neuen Ausnahmen
Für Käufer, für die eine gesetzlich vorgeschriebene Sanierung fällig wird, soll es keine Einschränkungen mehr geben – die Kosten hierfür kann der Eigentümer auf die Mieter umlegen. Auch für Geschäfte mit Familienmitgliedern soll es Sonderregelungen geben. Die Vereinbarungen zwischen Kommune und Käufer werden aber teilweise auch schärfer gefasst. So soll die bisherige Möglichkeit vorzuschreiben, dass Wohnungen sieben Jahre lang nur an die Mieter verkauft werden dürfen, für einen längeren Zeitraum erlaubt werden.
Diese Art des Vorkaufsrechts nutzen Großstädte oder Universitätsstädte wie Berlin, Frankfurt, München oder auch Leipzig, in denen der Wohnungsmarkt zumindest in einzelnen Vierteln besonders angespannt ist. Die drei Stadtoberhäupter von Berlin, Hamburg und München, Franziska Giffey, Peter Tschentscher und Dieter Reiter (alle SPD) hatten die Bundesregierung Ende Januar in einer gemeinsamen Erklärung gedrängt, die Städte müssten „dieses wichtige Instrument weiter nutzen können“ – und zwar schnell.
(Quelle: Südeutsche Zeitung)
Wir werden auch dieses Thema im Blick behalten und wünschen Ihnen eine schöne Restwoche.
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