ImmoNews der Woche
Guten Tag liebe Leser,
heute widmen wir uns noch einmal dem Thema Grundsteuerreform 2022.
Seit dem 01. Juli 2022 beginnt bereits die Frist zur Abgabe der Freistellungserklärung für die Neuberechnung der Grundsteuer 2025. Bis zum 31. Oktober müssen alle Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen sowie von Land- und Forstwirtschaftsbetrieben ihre Daten für die neue Grundsteuer an das Finanzamt melden.
Wie wir bereits berichteten, ist Hintergrund der Reform ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. 2018 hatten die Richter die Bewertung von Immobilien und Grundstücken für verfassungswidrig erklärt. Die wurde bis dato mit einem Einheitswert ermittelt, welcher im Westen aus dem Jahr 1964 stammte, in Ostdeutschland sogar aus 1935. Wie hoch die neue Grundsteuer ausfällt, hängt unter anderem vom jeweiligen Bodenrichtwert ab und ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Feststellungserklärung? Sprechen Sie uns hierzu gerne an.
Das Team der Müller & Veith Investment GmbH
(Quelle: Handelsblatt)