InvestNews 15.03.2022
Guten Tag liebe Leser,
die jährliche Steuererklärung ist oft ein lästiges, aber unabdingbares Thema, welches uns jedes Jahr aufs Neue beschäftigt und manchmal auch ärgert. Nach der Einreichung beim zuständigen Finanzamt, heißt es warten auf den Steuerbescheid. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung eineinhalb Monate. Nach einer Auswertung des Portals „Lohnsteuer kompakt“ zeigt sich jedoch, dass es immense Unterschiede in der Bearbeitungszeit gibt: Die Stadt Warburg war 2021 mit 32 Bearbeitungstagen Spitzenreiter, Mannheim-Neckarstadt hingegen benötigte 83 Tage. Die Gründe liegen nicht nur in der schleppenden Bearbeitung sondern auch an verzögerten Rückmeldungen bei Rückfragen seitens des Finanzamtes.
Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid
Immer wieder kommt es vor, dass Finanzbeamte die Steuern falsch festsetzen oder Daten von Dritten – also Arbeitgebern, Krankenkassen oder anderen Behörden – fehlerhaft übernehmen. Darum sollten Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältige unter die Lupe nehmen.
Das Formular ist immer gleich aufgebaut: Prüfen Sie zuerst die allgemeinen Daten wie Steuer-ID, Datum und Art des Steuerbescheides, sowie Festsetzungsbedingungen und die Höhe der festgesetzten Steuer. Darunter erhalten Sie die Information darüber, ob Sie eine Steuererstattung erhalten oder ob eine Steuernachzahlung anfällt.
Unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ sehen Sie all Ihre Einkünfte und – noch wichtiger – alle Ausgaben, die das Finanzamt anerkannt hat.
In den „Erläuterungen zur Festsetzung“ mit Rechtsbehelfsbelehrung schreibt das Finanzamt, welche Kosten nicht anerkannt worden sind und warum.
Was Sie genau prüfen sollten
Nach Prüfung aller allgemeinen Daten sollten Sie sich vor allem die „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ ansehen:
- Ist der Gesamtbetrag der Einkünfte korrekt?
- Wurden alle Daten der Lohnsteuerbescheinigung richtig übernommen?
- Sind die Werbungskosten oder Betriebsausgaben richtig zusammengerechnet worden?
- Fehlen Kosten, die Sie angesetzt haben?
- Sind alle „Sonderausgaben“ aufgezählt?
- Hat das Finanzamt alle „außergewöhnliche Belastungen“ anerkannt?
- Sind alle Freibeträge, die Ihnen zustehen, vermerkt?
Wenn Sie Abweichungen zu Ihrem Nachteil feststellen, schauen Sie zunächst in die Erläuterungen: Hier erklärt das Finanzamt, warum es die jeweiligen Kosten nicht anerkannt hat. Manchmal werden Sie aufgefordert, Belege nachzureichen oder einzelne Positionen genauer zu erklären.
Prüfen Sie auch, ob das Finanzamt den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro abgezogen hat, sollten Sie gar keine Werbungskosten angegeben haben.
Wer hilft bei Ungereimtheiten?
Bei Rechenfehler oder anderen Kleinigkeiten rufen Sie einfach Ihren Sachbearbeiter an. Meist lassen sich so schon Widersprüche zwischen Erklärung und Bescheid auflösen. Sie haben auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen.
Wichtig zu wissen: Bei einem Antrag auf schlichte Änderung darf das Finanzamt gleichzeitig Fehler, die zugunsten des Steuerzahlers passiert sind, bis zur selben Höhe gegenrechnen, aber nicht mehr. Im schlechtesten Fall gibt es also keine zusätzliche Steuererstattung.
So legen Sie Einspruch ein
Haben Sie in Ihrem Steuerbescheid größere Fehler entdeckt oder fühlen sich zu Unrecht zur Kasse gebeten, können Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die First beginnt, nachdem der Bescheid als „bekannt gegeben“ gilt.
Bei einem Einspruch reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt mit Angabe der Steuernummer und des Steuerbescheids. Sie können Ihren Einspruch auch online über das Elster- Portal der Finanzbehörden oder per E-Mail einlegen.
Wenn Sie Einspruch eingelegt haben, müssen Sie grundsätzlich trotzdem zunächst die komplette Steuerforderung begleichen. Einziger Ausweg: Sie beantragen zusammen mit dem Einspruch die sogenannte Aussetzung der Vollziehung. Das bedeutet, dass der strittige Steuerbetrag so lange nicht bezahlt werden muss, bis die Finanzbehörde über den Einspruch entscheidet.
Aber Achtung: Legen Sie sich die Summe zuzüglich eines Puffers für die derzeit noch nicht feststehenden Zinsen pro Jahr auf die Seite, damit Sie bei einer negativen Entscheidung das Geld parat haben.
Wichtig zu wissen: Die Finanzbeamten schauen sich nach Ihrem Einspruch die gesamte Steuererklärung noch einmal an. Das kann zur Folge haben, dass sie an anderen Stellen Fehler finden, die sie zu Ihren Gunsten gemacht haben. Doch keine Sorge, der Einspruch ist nicht riskant. Denn das Finanzamt darf diese Fehler zwar korrigieren, muss Ihnen aber eine solche „Verböserung“ vorher mitteilen.
(Quelle: Handelsblatt)
Wir wünschen Ihnen eine friedliche Woche.
Ihr Team der Müller & Veith Investment GmbH
Zum Schluss ein Blick auf die Kapitalmärkte
(Quelle: Goldman Sachs)
Europa
- Deutschland: Bundesfinanzminister Lindner plant angeblich, Auto- und LKW-Fahrer mit einem Rabatt auf den Benzinpreis spürbar zu entlasten. Die genaue Höhe des Rabatts sei noch offen.
NTV – 13.03.22 - Telecom Italia teilte am Sonntag mit, dass man formelle Gespräche mit KKR aufnehme, um das potenzielle €10,8Mrd-Angebot des US-Fonds für Italiens größten Telefonkonzern fast vier Monate nach dem Angebot zu bewerten. RTRS – 14.03.22
- Die Deutsche Bank, die wegen ihrer anhaltenden Beziehungen zu Russland von einigen Investoren und Politikern scharf kritisiert wurde, teilte mit, dass sie ihre Geschäfte in dem Land einstellen werde. RTRS – 11.03.22
Nordamerika
- Die US-Regierung will die Ukraine mit zusätzlichen Waffenlieferungen im Wert von $200Mio unterstützen. Zudem droht US-Sicherheitsberater Sullivan China mit Konsequenzen, sollte das Land Russland dabei helfen, Sanktionen zu umgehen. RTRS – 13.03.22 / RTRS – 13.03.22
- Cargill und ADM erklärten am Freitag, dass sie ihre Geschäftsaktivitäten in Russland zurückfahren wollen. Essenzielle Lebensmitteleinrichtungen sollen jedoch in Betrieb bleiben. RTRS – 11.03.22
- Meta: Die russische Staatsanwaltschaft will Meta als extremistische Organisation einstufen lassen. Zudem wurde russischen Instagram-Nutzern am Samstag mitgeteilt, dass die Plattform ab dem Folgetag nicht mehr in Betrieb sein wird. RTRS – 11.03.22 / RTRS – 13.03.22
Asien/EM
- Ukraine: Der Krieg in der Ukraine rückt nahe an die Grenze zum EU- und Nato-Land Polen heran. Nach ukrainischen Angaben wurden am Sonntag bei einem russischen Luftangriff auf eine Militärbasis nahe Lwiw mindestens 35 Personen getötet und 134 verletzt. Russland habe rund 30 Raketen auf den Stützpunkt in Jaworiw im Westen der Ukraine abgefeuert. Am frühen Morgen heulten Luftschutzsirenen in vielen Städten und Regionen der Ukraine, darunter Kiew, Lwiw und Odessa, berichteten Reuters-Büros. RTRS – 14.03.22
- Ukraine/ Russland: Die Verhandlungen Russlands und der Ukraine kommen nach Angaben beider Seiten voran. Der ukrainische Präsidentenberater Mychajlo Podoljak erklärte, Russland verhandle konstruktiver als bisher und habe begriffen, dass die Ukraine keine grundsätzlichen Zugeständnisse mache. Er rechne mit ersten Ergebnissen in den kommenden Tagen. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj drängt auf ein direktes Gespräch mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin. RTRS – 14.03.22
- Iran: Deutschland, Frankreich und Großbritannien warnen wegen kurzfristig erhobener Forderungen Russlands vor einem Scheitern der Atomgespräche mit dem Iran. Niemand solle versuchen, die Verhandlungen auszunutzen, um Zusicherungen zu erhalten, die mit dem Atomabkommen von 2015 nichts zu tun hätten, heißt es in einer Erklärung der drei westeuropäischen Staaten. RTRS – 14.03.22