InvestNews 26.09.2023
Guten Tag liebe Leser:innen,
die Digitalisierung ist derzeit in aller Munde – und das ist gut so. Überflüssiger Papierkram wird per E-Mail verschickt, aufwändige Schriftverkehre werden vereinfacht und selbst Kündigungen haben inzwischen in digitaler Form Gültigkeit. Auch die digitale persönliche Ablage wird immer beliebter – einfach mit dem Handy Scans erstellen und ab auf den Rechner. Das spart auf jeden Fall Platz im Schrank und ist allemal besser als Wegwerfen.
Aufbewahrungsfristen: Was braucht man wie lange?
Am 30.09.2023 endet die Frist zur Abgabe der Steuer 2022, ein Anlass, das eigene Dokumentenarchiv zu überprüfen, denn das Finanzamt benötigt Belege und Vertragsdaten. Aber auch für andere Bereiche gelten Aufbewahrungsfristen. Wir stellen Ihnen die wichtigsten zusammen.
- Jobunterlagen: Hier gilt das Prinzip: „Alles aufbewahren!“ Dazu gehören sämtliche Arbeitsverträge, Zeugnisse, Sozialversicherungsnachweise und Gehaltsabrechnungen. Gleiches gilt für Zeugnisse, Schul- und Studienbescheinigungen.
Tipp: Ein vollständiges Versicherungskonto ist die Grundlage dafür, dass die spätere Rente in richtiger Höhe gezahlt werden kann. Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei, die vorhandenen Daten zu prüfen und gegebenenfalls Lücken im Versicherungskonto zu schließen.
- Kaufbelege: Anders als Unternehmer müssen private Verbraucher keine Kaufbelege und Rechnungen aufbewahren. Um ggf. Gewährleistungsansprüche geltend machen zu können, ist es aber ratsam, Belegen mindestens 3 Jahre aufzubewahren. Belege, die auf Thermopapier gedruckt wurden, sollten kopiert werden, da die Schrift oft verblasst.
Tipp: Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte digitale Kopien anfertigen und die Originale verwahren.
- Online-Rechnungen: Es gibt keine gesetzliche Regelung darüber, wie lange Belege in Kundenportalen abrufbar sein müssen. Deshalb ist es auch hier ratsam, alle Rechnungen im eigenen Archiv abzuspeichern. Auch hier sind 3 Jahre durchaus sinnvoll.
- Handwerkerrechnungen: Hier gilt eine verlängerte Gewährleistung von 5 Jahren. Es empfiehlt sich daher, die Belege mindestens 6 Jahre aufzubewahren.
- Verträge: Gerade bei Mietverträgen, Übergabeprotokollen und Immobilienkaufverträgen, sowie Belegen über Renovierungsarbeiten ist es im Sinne der Beweisbarkeit ratsam, diese über die gesamte Laufzeit aufzubewahren. Gleiches gilt für Schenkungs- und Kreditverträge.
- Steuerunterlagen: Lohnsteuerhilfevereine empfehlen jedoch, sämtliche Unterlagen nach Abgabe der Steuererklärung noch mindestens bis zur Bestandskraft des Steuerbescheids aufzuheben, und zwar 4 Jahre, damit auch im Falle eines Einspruchs alle Unterlagen noch verfügbar sind.
Tipp: Im Steuerportal „Mein Elster“ der Finanzverwaltung werden einige Unterlagen nur noch 12 Monate gespeichert – es empfiehlt sich, diese ins persönliche Archiv zu speichern.
- Gerichtliche Urteile: Richterliche Urteile sowie Titel (Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Urteile) sollten im Sinne der Beweisbarkeit 30 Jahre aufgehoben werden.
- Urkunden und medizinische Unterlagen: Diese sollten auf jeden Fall dauerhaft verwahrt werden. Hierzu gehören besonders wichtige Dokumente wie Geburts-, Heirats-, Sterbe- und Scheidungsurkunden, Testamente und Erbscheine. Medizinische Dokumente dienen der Dokumentation der eigenen Krankheitsgeschichte.
Aufbewahrungspflicht: Welche Unterlagen benötigen Sie zwingend im Original?
- Jahresabschlüsse und Bilanzen
- Sparbücher, Aktien, Wertpapiere
- Lebensversicherungspolicen
- Zeugnisse
- Gesellen- und Meisterbriefe
- Gerichtsurteile und Vollstreckungsbescheid
Fazit: Im Zweifel sollte man Unterlagen lieber behalten, denn Wegwerfen kann teuer werden.
Eine schöne letzte Septemberwoche wünscht Ihnen das Team der Müller & Veith Investment GmbH.
(Quelle: Handelsblatt)
Zum Schluss ein Blick auf die Kapitalmärkte
Europa
- Air France-KLM hat sich für die A350 Flugzeuge von Airbus zur Erneuerung ihrer Langstreckenflotte entschieden. Konzern wird 50 Exemplare und gleichzeitig Kaufrechte für 40 weitere Flugzeuge erwerben. Die ersten Auslieferungen sollen im Jahr 2026 beginnen und bis 2030 andauern. BBG – 25.09.23
- Coty hat einen Antrag auf eine Zweitnotierung seiner Aktien an der Börse in Paris gestellt. Das Unternehmen solle planen insgesamt 33Mio Aktien auszugeben und mit dem Erlös die Schulden des Unternehmen abzubauen. RTRS – 25.09.23
- ABN Amro: Der Anteil des niederländischen Staates an der in 2008 verstaatlichen Bank ist erneut unter 50% gesunken. Der niederländische Staat baute seine Anteil über die Jahre schrittweise ab. RTRS – 25.09.23
Nordamerika
- Yelp und eine Koalition von Nachrichtenorganisationen haben einen US-Richter gebeten, die Anwaltskanzlei Paul Weiss von der Verteidigung von Google in der Ad-Tech-Klage auszuschließen. Zudem gaben sie bekannt, dass die Kanzlei sich in einem Interessenkonflikt befindet, weil sie zuvor in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Fall ihr Anwalt gewesen war. RTRS – 25.09.23
- Pfizer gab am Montag bekannt, dass es die meisten Produktionslinien in seinem vom Tornado heimgesuchten Werk in North Carolina wieder in Betrieb genommen hat. Das Unternehmen warnte jedoch, dass einige Arzneimittellieferungen aus dem Werk frühestens Mitte nächsten Jahres vollständig wiederhergestellt sein würden. RTRS – 25.09.23
- Eine Jury muss über den Ausgang einer Klage von Reuters entscheiden. In der Klage wird Ross Intelligence beschuldigt, unrechtmäßig Inhalte von seiner Rechtsrechercheplattform Westlaw kopiert zu haben, um damit die auf KI basierende Plattform zu trainieren. RTRS – 26.09.23
Asien/EM
- Polen: Polen will mit Fahrzeugkontrollen an der Grenze zur Slowakei gegen die illegale Einwanderung vorgehen. „Ich habe den Innenminister angewiesen, dort Kontrollen einzuführen“, sagte Ministerpräsident Mateusz Morawiecki am Montag auf einer Wahlkampfveranstaltung. Betroffen seien Kleinbusse, Lieferwagen, Autos und Busse, wenn es den Verdacht gebe, dass sich dort Migranten versteckten. Eine slowakische Stellungnahme lag zunächst nicht vor. RTRS – 25.09.23
- Mali: Die Militärregierung in Mali hat eine erneute Verschiebung der Wahlen angekündigt. Die kurze Verzögerung sei auf mehrere Faktoren zurückzuführen, hieß es am Montag in einer Erklärung. Unter anderem halte das französische Unternehmen Idemia seine Wähler-Datenbank Ravec wegen unbezahlter Rechnungen „in Geiselhaft“. Daher könnten die Wählerlisten nicht gepflegt werden und die Einführung eines neuen, biometrischen Personalausweises verzögere sich. Die Daten würde nun auf ein neues System übertragen, das „ausschließlich unter malischer Kontrolle“ stehe. Idemia bestätigte, der Dienst liege wegen unbezahlter Rechnungen auf Eis. Es bestehe kein Vertrag mit der Übergangsregierung. RTRS – 25.09.23
- Bergkarabach: Bei einer Explosion an einer Tankstelle in Bergkarabach sind mehr als 200 Menschen verletzt worden. Dies berichten örtliche Medien mit Berufung auf den Ombudsmann von Bergkarabach. Er sagte, bei einem Großteil der Betroffenen handele es sich um Schwerverletzte. RTRS – 25.09.23
(Quelle: Goldman Sachs)