InvestNews 28.02.2023

Guten Tag liebe Leser,

schon wieder neigt sich ein Monat dem Ende zu und ehe wir uns versehen, verkünden die ersten Frühlingsboten endlich die wärmere Jahreszeit. Dennoch drücken die finanziellen Lastern derzeit ganz schön auf unser Gemüt. Schön, dass es dann auch hin und wieder gute Neuigkeiten gibt.

Erhöhung der Homeoffice-Pauschale

Um Arbeitnehmer steuerlich zu erleichtern, führte die Regierung mit dem Jahressteuergesetz 2020 die sog. Homeoffice-Pauschale ein. Homeoffice wurde durch die Corona-Pandemie zu einem Massenphänomen und wirkt sich damit auch auf die Steuererklärung aus. Im Gegensatz zum „richtigen“ Arbeitszimmer – bis zur Pandemie noch Voraussetzung für einen Steuervorteil – bezeichnet der Begriff Homeoffice nur den Umstand, zuhause zu arbeiten. Egal ob in der Küche, in der Arbeitsecke, auf dem Balkon oder der Fensterbank.

Was gilt ab 2023?

Für wen lohnt sich die Homeoffice-Pauschale?

Zunächst profitieren diejenigen von der Homeoffice-Pauschale, die kein eigenes Arbeitszimmer besitzen und im improvisierten Heimbüro sitzen. Außerdem müssen die gesamten Werbungskosten den jährlichen Pauschbetrag von 1230 Euro übersteigen, damit sich das Arbeiten im Homeoffice positiv auf die Steuer auswirkt. Denn dieser Betrag kann ohnehin geltend gemacht werden – selbst, wenn keine Werbungskosten angefallen sind. Dies ist gegeben, wenn die neue Homeoffice-Pauschale ausgereizt wird (1260 Euro).

Werbungskosten entstehen im Zusammenhang mit der Arbeit. Hierunter fallen etwa Hilfsmittel wie Schreibwaren oder Computer, aber auch die tägliche Fahrt zum Arbeitsplatz gehört dazu. Da die konkreten Fahrtkosten häufig schwer nachweisbar sind, gilt eine sogenannte Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale) von 30 Cent pro zurückgelegtem Kilometer. Ab dem 21. Kilometer können sogar 38 Cent abgesetzt werden. Theoretisch ist es gleichgültig, ob Arbeitnehmer den Weg mit dem Auto, auf dem Fahrrad oder zu Fuß zurücklegen.

(Quelle: Handelsblatt)

Bill Gates steigt bei Heineken ein

Der Microsoft-Gründer steigt nun mit rund 880 Millionen Euro bei der niederländischen Brauerei ein. Er erwarb am 17. Februar 10,8 Millionen Aktien der Heineken Holding im Wert von 883 Millionen Euro, was einem Anteil von 3,76 Prozent entspricht, wie aus einer Mitteilung der niederländischen Finanzmarktaufsicht (AFM) hervorging.

Die Aktien wurden von der mexikanischen Gruppe Femsa gekauft, die dabei ist, sich von ihrem Anteil an dem niederländischen Brauereikonzern zu trennen. Heineken Holding ist der Hauptaktionär des Brauergiganten Heineken.

Die Bill & Melinda Gates Foundation, die wohltätige Stiftung des Milliardärs und seiner ehemaligen Frau, war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

Gates hatte 2018 in einem Interview erklärt, er sei „kein großer Biertrinker“.

(Quelle: Handelsblatt)

Egal, ob Sie eher ein Bier- oder Weinliebhaber sind, wir wünschen Ihnen auf jeden Fall eine frühlingshafte Woche.

Das Team der Müller & Veith Investment GmbH

Zum Schluss ein Blick auf die Kapitalmärkte

Europa

Nordamerika

Asien/EM

(Quelle: GoldmanSachs)

Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

×

Gesprächstermin anfragen



    captcha
    Reload